Geoschutz - Schutz von Herkunftsbezeichnungen und traditionellen Spezialitäten
Drei EU-Gütezeichen
- "g.U." (geschützte Ursprungsbezeichnung),
- "g.g.A." (geschützte geografische Angabe) und
- "g.t.S." (garantiert traditionelle Spezialität)
wurden von der EU im Jahre 1992 als System zum Schutz und zur Förderung traditioneller und regionaler Lebensmittelerzeugnisse eingeführt und bürgen für die Qualität hochwertiger landwirtschaftlicher Erzeugnisse und Lebensmittel.
Mit diesen Gütezeichen soll die Diversifizierung der landwirtschaftlichen Produktion gefördert, sollen Produktbezeichnungen gegen Missbrauch und Nachahmung geschützt und die Verbraucher über die besonderen Merkmale der Erzeugnisse informiert werden.
Dabei bedeutet
- g. U. (geschützte Ursprungsbezeichnung) - Erzeugung, Verarbeitung und Herstellung eines Erzeugnisses in einem bestimmten geografischen Gebiet nach einem anerkannten und festgelegten Verfahren;
- g. g. A. (geschützte geografische Angabe) - enge Verbindung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel mit dem Herkunftsgebiet. Mindestens eine der Produktionsstufen - also Erzeugung, Verarbeitung oder Herstellung - wird im Herkunftsgebiet durchlaufen;
- g. t. S. (garantiert traditionelle Spezialität) - traditionelle Zusammensetzung des Erzeugnisses oder traditionelles Herstellungs- und/oder Verarbeitungsverfahren.
Informationen über alle als g. U., g. g. A. oder g. t. S. eingetragenen Produktbezeichnungen finden Sie in der DOOR-Datenbank.
Links:
Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
Quelle: